Arbeiten an Asbestzementprodukten nach TRGS 519
Unser Unternehmen verfügt über einen Sachkundenachweis gemäß TRGS 519, Anlage 4 für Arbeiten an Asbestzementzementprodukten.
Sämtliche asbesthaltigen Bauteile, die sich leider immer noch in unserer Umwelt befinden dürfen nur von Unternehmen mit diesem Nachweis bearbeitet werden.